In Deutschland unterliegen Photovoltaik(PV)-Aufständerungen spezifischen Genehmigungs- und Vorschriftenregelungen, die je nach Bundesland variieren können. Grundsätzlich sind PV-Anlagen auf Dächern in vielen Fällen genehmigungsfrei. Allerdings können bestimmte Faktoren, wie die Art der Aufständerung, die Gebäudehöhe oder lokale Bauvorschriften, eine Baugenehmigung erforderlich machen.Weitere Informationen finden Sie unter PV Aufständerung

Dachinstallationen:

  • Genehmigungsfreiheit: PV-Anlagen, die flach auf dem Dach installiert werden und die Gebäudestruktur nicht wesentlich verändern, benötigen in der Regel keine Baugenehmigung.
  • Aufständerungen: Bei Flachdächern können aufgeständerte Systeme erforderlich sein, um den optimalen Neigungswinkel zu erreichen. Diese Aufständerungen erhöhen jedoch die Last auf dem Dach erheblich—bis zu 200 kg pro Quadratmeter—und können die Gebäudehöhe beeinflussen. Daher ist es wichtig, die statischen Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Baugenehmigung einzuholen.

Freiflächenanlagen:

  • Kleinere Anlagen: Freistehende PV-Anlagen mit einer Höhe unter 2,75 m und einer Länge unter 9 m können in einigen Bundesländern genehmigungsfrei sein.
  • Größere Anlagen: Für größere Freiflächenanlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

Denkmalschutz und Bebauungspläne:

  • Denkmalschutz: Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist stets eine Genehmigung erforderlich, unabhängig von der Art der PV-Anlage.
  • Bebauungspläne: Lokale Bebauungspläne können spezifische Gestaltungsrichtlinien enthalten, die es zu beachten gilt. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Gemeinde über etwaige Vorgaben zu informieren.

Elektrische Vorschriften:

  • Normen: Die Installation von PV-Anlagen muss den geltenden DIN-VDE-Normen entsprechen, insbesondere der DIN VDE 0100-712, die Anforderungen für Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme festlegt.

Empfehlung: Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und möglichen lokalen Besonderheiten ist es ratsam, vor der Installation einer PV-Aufständerung die örtliche Bauordnung zu konsultieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen.